1.1 Die Überlassung und Nutzung von Software sowie von sonstigen zugunsten von gem#se GmbH (im Folgenden kurz „gem#se") urheberrechtlich geschützten Werken, unter Zugrundelegung dieser Endbenutzer-Lizenzbedingungen für Software und urheberrechtlich geschützte Werke (in der jeweils gültigen Fassung).
1.2 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ('EULA') ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden (einer natürlichen oder juristischen Person, die im weiteren Verlauf dieses EULA als Lizenznehmer bezeichnet wird) und gem#se für dieser EULA beiliegenden Software.
Unter "Tenant" wird im weiteren Verlauf dieses EULA ein Tenant der Infor™ Multitenant-Cloud-Umgebung verstanden, die vom Lizenznehmer bei Infor™ lizenziert wurde. Die Lizenzierung dieses Tenant ist nicht Gegenstand dieser EULA aber als Voraussetzung zu verstehen, da gem#dll Daten aus dem Datalake eines Tenants in einer lokalen Datenbank speichert und zur Verfügung stellt.
Das vorliegende Dokument regelt die Rechte und Pflichten des Lizenznehmers und der Benutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software von gem#se. Die Software beinhaltet alle damit verbundenen Medien, gedrucktes Material und Dokumentationen online oder im elektronischen Format.
Hinweis: Wenn der Lizenznehmer keine gültige Lizenz für die Software besitzt, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu kopieren oder anderweitig zu nutzen. Auch zum Zweck einer zeitlich befristeten Testperiode wird eine Lizenz benötigt, die allerdings von gem#se kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Software im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Lizenznehmer entwickelte oder adaptierte, zugunsten von gem#se urheberrechtlich geschützte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.
3.1 Die von gem#se gelieferte Software (inkl. Source Code) und alle zugehörigen Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich gem#se zu.
3.2 Die Software wird lizenziert und nicht verkauft.
3.3 Die Software enthält Open-Source-Komponenten, die unter verschiedenen Open-Source-Lizenzen (wie z.B. MIT, Apache 2.0, BSD) stehen. Eine Liste dieser Komponenten mit den entsprechenden Lizenztexten wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder ist unter https://gemse.pro/gemdll/opensource.html einsehbar. Die Nutzung dieser Open-Source-Komponenten unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen, die durch diese EULA nicht eingeschränkt werden.
4.1 Der Lizenznehmer erhält nach Vertragsabschluss das nicht übertragbare, zeitlich befristete und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort zu benutzen.
4.2 Alle Softwarelizenzen werden dem Lizenznehmer gemäß den gem#se bei Vertragsabschluss vorliegenden Daten des Lizenznehmers (Firmenname, Firmenadresse, Rechtsform und UID-Nummer) erteilt. Im Falle von Namensänderungen werden alle Aufwendungen, die für die Änderung der Softwarelizenz notwendig sind, dem Lizenznehmer nach tatsächlichem Aufwand von gem#se in Rechnung gestellt.
4.3 Bei Nutzung von Softwareprodukten ist für jeden Tenant eine Lizenz erforderlich. Die Anzahl der Tenants dient bis auf Widerruf als Basis für die Anwendung des jeweils gültigen Lizenzmodells. Bei der Lizenzierung eines produktiven Tenant (PRD = Produktiv) dürfen sekundäre Tenants (TST = Test und TRN = Training) mit der selben Lizenz ausgestattet werden.
4.4 Alle dem Lizenznehmer von gem#se überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
4.5 Alle anderen Rechte an der Software sind gem#se vorbehalten. Ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Lizenznehmer unbeschadet der Bestimmungen des § 40d Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, unterlizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, vervielfältigen weder im Ganzen noch in Teilen, zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzusetzen, Teile herauszulösen, Dritten zugänglich zu machen, zu analysieren, zu dekompilieren oder disassemblieren.
5.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte; das gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
5.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand vertragsgemäß zu gebrauchen und gem#se diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
5.3 Der Lizenznehmer verpflichtet sich die von gem#se für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise streng einzuhalten.
6.1 Kosten, die durch die Nutzung der Software entstehen, insbesondere die durch die Überschreitung von Transfer-Volumen, API-Aufrufen oder Speichervolumen in der Infor Cloud anfallen, werden nicht von gem#se übernommen. Der Lizenznehmer ist für die Überwachung und Einhaltung der Nutzungslimits verantwortlich und trägt alle zusätzlichen Kosten, die durch Überschreitung dieser Limits entstehen.
7.1 Für die Nutzung der Software ist eine jährliche Lizenzgebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach dem jeweils gültigen Preismodell richtet.
7.2 Die Lizenzgebühren sind im Voraus für den Zeitraum eines Jahres zu zahlen.
7.3 Der Lizenzschlüssel wird erst nach erfolgtem Zahlungseingang dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt.
7.4 gem#se behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühren mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Lizenzperiode anzupassen. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung.
8.1 Während der Laufzeit des Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer Zugang zu Software-Updates und Fehlerbehebungen.
8.2 Der Support erfolgt per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten. Reaktionszeiten richten sich nach der Schwere des gemeldeten Problems.
8.3 Support umfasst keine Anpassungen, Schulungen oder Beratungsleistungen, die gesondert berechnet werden.
9.1 gem#se leistet Gewähr dafür, dass die Software frei von Viren, Ransomware, Spyware und anderen schädlichen Softwareprogrammen ist.
9.2 gem#se garantiert dem Lizenznehmer, dass die Software, sofern der Lizenznehmer sie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen benützt, keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.
9.3 Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass komplexe Software nie gänzlich frei von Defekten, Bugs oder Fehlern sein kann. gem#se leistet bis auf die oben gemachten Zusagen, keine Gewähr dafür, dass die Software gänzlich frei von Defekten, Fehlern oder Bugs ist. gem#se gewährleistet, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und entsprechend dem von ihm herausgegebenen und im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Zurverfügungstellung an den Lizenznehmer bestehenden Dokumentation brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften enthalten sind. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche.
9.4 gem#se übernimmt keine Gewähr, dass die Software den speziellen Anforderungen des Lizenznehmers entspricht oder dass die darin enthaltenen Funktionen in einer vom Lizenznehmer ausgewählten Kombination ununterbrochen und fehlerfrei ablaufen. Die Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse trägt allein der Lizenznehmer.
10.1 gem#se ist in keinem Fall haftbar für irgendwelche Folge-, zufälligen, direkten, indirekten, speziellen strafrechtlichen oder anderen Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass sie nicht verwendet werden kann, resultieren oder damit im Zusammenhang stehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn Abhilfemaßnahmen ihren wesentlichen Zweck verfehlen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.2 gem#se übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Mängel oder unsachgemäße Installation von Fremd-Software entstehen oder für Schäden jeglicher Art, welche beim Lizenznehmer durch ein Unterbleiben der Installation von Updates entstehen.
10.3 gem#se haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Lizenznehmers, der auf den Einsatz der Software zurückzuführen sind.
11.1 Die Dauer des Nutzungsrechts endet mit der Lizenzfrist, üblicherweise nach Ablauf eines Jahres. Ausgenommen sind Sonderregelungen wie beispielsweise eine Probelizenz von einem Monat. Die Lizenzfrist wird dem Lizenznehmer mit der Einspielung der Lizenz im System sichtbar gemacht.
11.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Lizenzperiode schriftlich gekündigt werden. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr zu den dann gültigen Konditionen.
11.3 Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Lizenznehmer nicht mehr berechtigt die Software zu nutzen und ist verpflichtet, die Software vollständig zu deinstallieren und alle Kopien zu löschen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren erfolgt nicht.
11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, unerlaubter Weitergabe der Software oder Verletzung von Geheimhaltungspflichten.
12.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
12.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen - ist das sachlich zuständige Gericht in Österreich zuständig.
13.1 Für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen mit dem Lizenznehmer und zur internen Bearbeitung der Geschäftsvorgänge setzt gem#se elektronische Datenverarbeitung ein.
13.2 gem#se erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich, um dem Lizenznehmer die Nutzung des Produkts zu ermöglichen. gem#se bewahrt diese Daten sicher auf und übermittelt sie nicht an Dritte. Rechtsgrundlage für diese Speicherung und Verarbeitung ist die Vertragserfüllung oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
13.3 Der Lizenznehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Anfragen sind an office@gemse.pro zu richten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.